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METECH Zella-Mehlis GmbH
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Sonstige Bearbeitung
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Ihr Passmass ist unsere Leistung!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der:
METECH Zella-Mehlis GmbH
GF Christian Anschütz
Hauptstraße 101
98544 Zella-Mehlis

1. Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gelten für alle zwischen der METECH Zella-Mehlis GmbH und dem Kunden oder Lieferanten geschlossenen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Zustandekommen eines Vertrages
Bis zu Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend, es sei denn aus dem schriftlichen Angebot ergeben sich diesbezüglich Einschränkungen.  Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenvoranschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

Bestellungen werden mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware angenommen.
Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. Wir verpflichten uns dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig erhaltenen Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

3. Preise / Versandkosten
Die angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Versandkosten können bei Anfrage oder Bestellung / in der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Umfasst eine Bestellung mehr als eine Lieferadresse, werden die Versandkosten pro Lieferadresse erhoben.

Der Mindestbestellwert beträgt 75,00 € pro Auftrag. Unter einem Nettobestellwert von 75,00 € wird ein Kleinmengenzuschlag von 25 € erhoben.

4. Zahlungsbedingungen
4.1.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen, spätestens  innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das angegebene Konto zu leisten.

4.2.
Sollte der Kunde mit der Bezahlung in Verzug geraten, so ist die METECH Zella-Mehlis GmbH berechtigt, Mahngebühren von bis zu 40,00 € gemäß §288 Abs. 5 BGB je Mahnung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz auf die Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB und alle Kosten zur Beitreibung der offenen Forderungen zu ersetzen.
4.3.
Wir behalten uns vor, insbesondere bei Neukunden eine Bonitätsauskunft einzuholen und im Ausnahmefall Vorkasse zu verlangen.

4.4.
Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, soweit seine Gegenansprüche von uns schriftlich anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

4.5.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Liefer- und Versandbedingungen, Lieferzeit

(Für Lieferanten der Metech Zella-Mehlis GmbH gelten die Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB).)

5.1.
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift benannt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen- etwa erneut anfallende Versandkosten- so hat der Kunde diese zu ersetzen.

5.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Falle des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

5.3.
Die durch die METECH Zella-Mehlis GmbH angegebenen Liefertermine bzw. Lieferfirsten sind unverbindlich und beginnen mit Annahme der Bestellung oder Auftragsbestätigung, sofern keine andere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5.4.
Sofern ein Liefertermin vereinbart wurde, tritt ein Lieferverzug erst dann ein, wenn der Kunde schriftlich gegenüber der METECH Zella-Mehlis GmbH erklärt hat, dass er die Lieferung der Ware ablehnt, soweit die METECH Zella-Mehlis GmbH nicht binnen eines Zeitraums von 30 Tagen nach Eingang der Erklärung die Lieferung nachholt.

5.5.
Für nicht am Lager befindliche Ware kann die Lieferzeit bis zu 8 Wochen nach Bestelleingang betragen. Für Liefermöglichkeit ist die METECH Zella-Mehlis GmbH von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
Über zeitliche Verzögerungen bei der Selbstbelieferung wird die METECH Zella-Mehlis GmbH den Kunden unterrichten.

5.6.
Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht wichtige Gründe des Kunden entgegenstehen. Diese Teillieferungen berechtigen den Kunden daher nicht zum Vertragsrücktritt oder Schadenersatz.

5.7.
Bei allen Lieferungen behält sich die Metech Zella-Mehlis GmbH eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der bestellten Menge vor. Eine Nachlieferung der Mengendifferenz bei Unterlieferung kann nicht gefordert werden, ebenso eine Rücknahme der Mengendifferenz bei Überlieferung.

5.8.
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare außergewöhnliche Ereignisse oder von uns nicht zu vertretende Umstände, z. Bsp. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Transportstörungen, ungünstige Witterungsverhältnisse, Störungen der Energieversorgung, der Belieferung mit Rohstoffen und Materialien, behördliche oder hoheitliche Maßnahmen, usw., die die METECH Zella-Mehlis GmbH ohne weiteres Verschulden vorübergehend daran hindern, den Gegenstand der Bestellung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die oben genannten Termine und Fristen um Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

5.9.
Scheitert die Lieferung aus Gründen, die die METECH Zella-Mehlis GmbH nicht zu vertreten hat, kann die METECH Zella-Mehlis GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die METECH Zella-Mehlis GmbH verpflichtet  sich, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren.
Etwaig geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

In diesem Fall steht dem Kunden ein Recht auf Schadenersatz nicht zu.

5.10.
Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für Besteller unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als zwei Monate, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

5.11.
Unsere Rahmenverträge (Kontrakte) haben eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Versand unserer Rahmenauftragsbestätigung oder mit dem auf der Auftragsbestätigung angegebenen Startzeitpunkt. Eventuell hierzu abweichende Laufzeiten bedürfen einer expliziten Bestätigung durch die
METECH Zella-Mehlis GmbH. Unsere Rahmenverträge (Kontrakte) verlängern sich nach Verstreichen der Laufzeit nicht stillschweigend. Kontrakte  sind spätestens nach Ablauf der Kontraktlaufzeit unverzüglich durch den Vertragspartner abzunehmen. Nicht eingeteilte Kontraktmengen werden nach Ablauf der vereinbarten Kontraktlaufzeit automatisch zum frühestmöglichen Auslieferungstermin zugestellt.


6. Mitteilung von Transportschäden
6.1.
Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde diese unverzüglich zu melden. Der Kunde wird die METECH Zella-Mehlis GmbH zudem nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.

6.2.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Transportunternehmen einen Verlust oder Beschädigung der Ware unverzüglich bei Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; die Verpackung ist aufzubewahren. Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Transportunternehmen und der METECH Zella-Mehlis GmbH schriftlich anzuzeigen.

6.3.
Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden- vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache- bleiben von den vorstehenden Bestimmungen der Ziffer 7.1 und 7.2 unberührt.


7. Gewährleistung, Garantie und Rücktransport
7.1.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.

Der Kunde ist verpflichtet bei Erhalt der Ware diese zumindest stichprobenartig zu kontrollieren.

7.2.
Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind schriftlich an die METECH Zella-Mehlis GmbH unter folgenden Kontaktdaten zu richten:

METECH Zella-Mehlis GmbH
Karl-Mundt-Straße 3
98529 Suhl
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. 03681 8042560

7.3.
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache und soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung innerhalb eines angemessen Zeitrahmens (mindestens 4 Wochen)

Für Mängel der gelieferten Sachen leistet die METECH Zella-Mehlis GmbH zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.4.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel ohne Zustimmung der METECH Zella-Mehlis GmbH unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme). Etwaig dafür angefallenen Aufwendungen werden nicht erstattet.

7.6.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich ab Empfang der Ware, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel oder Transportschaden zeigt, der METECH Zella-Mehlis GmbH schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten unverzüglich anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

7.7.
Auf Verlangen ist die beanstandete Ware, sofern dies nach Art des Gegenstandes dem Kunden zumutbar ist, kostenfrei an die METECH Zella-Mehlis GmbH zurückzusenden. Die Versandkosten werden bei gegebener Gewährleistungspflicht erstattet. Im Falle eines Rücktransportes verpflichtet sich der Kunde, die Ware sorgfältig zu verpacken.

8. Haftung
8.1.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die METECH Zella-Mehlis GmbH uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung  sowie Arglist beruhen. Darüber  hinaus haftet die METECH Zella-Mehlis GmbH uneingeschränkt für Schäden, die von der  Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.


8.2.
Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die
METECH Zella-Mehlis GmbH, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung der METECH Zella-Mehlis GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn.

8.3.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet  die
METECH Zella-Mehlis GmbH gegenüber Verbrauchern, dies jedoch ebenso begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.  Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden.

8.4.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der METECH Zella-Mehlis GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher bis dahin entstandener Forderungen,  insbesondere der jeweiligen Bezahlung aller bestehenden bzw. bis zur Bezahlung noch entstehenden, künftigen Forderungen (Saldoforderung), die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch bei verlängertem Eigentumsvorbehalt. Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, sofern nicht Vorkasse erfolgte.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem verlängerten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

9.2.
Die Geltendmachung des verlängerten Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch die METECH Zella-Mehlis GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9.3.
Wird die Ware vom Kunden weiterveräußert, so tritt dieser hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die METECH Zella-Mehlis GmbH ab, ohne dass es noch weitere besondere Erklärungen bedarf. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der METECH Zella-Mehlis GmbH in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der der METECH Zella-Mehlis GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

Werden Eigentumsvorbehaltungsgegenstände Bestandteile in Produkten/Maschinen des Auftragsgebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung diese Produkte entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.




9.4.
Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers ist der Lieferant berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lieferant nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber dem Kunden verlangen.

9.5.
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde dem Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erstellen und die erforderlichen  Unterlagen auszuhändigen.

9.6.
Während der Dauer des verlängerten Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Verantwortung für den Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung.

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder  genutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben oder zu vernichten. Die Vernichtung ist der Zella-Mehlis GmbH schriftlich zu bestätigen.


10. Datenspeicherung/ Datenschutz
Gemäß DSGVO bzw. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV- Anlage gemäß DSGVO/BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen bzw. Personen bezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Jederzeit können Sie unentgeltlich Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten erhalten. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der E-Mail nur an die bei der METECH Zella-Mehlis GmbH hinterlegte und von Ihnen freigegeben e- Mail- Adresse erfolgen.
Für weitere Information: www.cnc-anschuetz.de\Datenschutz


11. Schlussbestimmungen
11.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN- Kaufrecht) finden keine Anwendung.


11.3.
Gerichtsstand ist das - soweit zulässig - Amtsgericht Suhl / Landgericht Meiningen.

11.4
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Die Abbedingung der Schriftform ist ebenfalls nur schriftlich möglich.
11.5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder im Rahmen der Gesetzes- oder Rechtssprechungsänderung unwirksam werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung sind die Parteien angehalten eine Regelung zu finden die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind.

Stand: Dezember 2020


Impressum/ Anbieterkennzeichnung

METECH Zella-Mehlis GmbH
Hauptstraße 101
98544 Zella-Mehlis

Tel.: 03681/8042560
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rechtsform: GmbH
Geschäftsführer: Christian Anschütz
Registriergericht: Jena
Handelsregister Nr.: HRB 509132
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: DE 289750186